Mitteilung des Gesundheitsministeriums Nr. 94 / 2020 Coll.
Mitteilung des Gesundheitsministeriums über die Frage der Preisregulierung Nr. 4 / 2020 / CAU, über die Preisregulierung individuell zubereiteter Cannabis-haltiger Arzneimittel für die therapeutische Verwendung und über die Preisentscheidung Nr. 5 / 2020 / CAU zur Erstellung einer Liste von ATC-Gruppen mit dem entsprechenden Verabreichungsweg, der nicht der Preisregulierung unterliegt
Gültig
Kommunikation
Textfassungen:
17.03.2020
94.
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Gesundheit
vom 9. März 2020
zur Frage der Preisregulierung Nr. 4 / 2020 / CAU, zur Preisregulierung individuell vorbereiteter Cannabis-haltiger Arzneimittel für die therapeutische Anwendung und zur Preisentscheidung Nr. 5 / 2020 / CAU zur Erstellung einer Liste von ATC-Gruppen mit entsprechender Verabreichungsart, die nicht der Preisregulierung unterliegt
Das Gesundheitsministerium weist gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 526/1990 Slg. zu den Preisen in der geänderten Fassung darauf hin, dass am 21. Januar 2020 die Preisregelung Nr. 4 / 2020 / CAU genehmigt wurde, über die Preisregelung individuell vorbereiteter Cannabis-haltiger Arzneimittel für die therapeutische Verwendung sowie über die Preisentscheidung Nr. 5 / 2020 / CAU zur Erstellung einer Liste von ATC-Gruppen mit dem entsprechenden Verabreichungsweg, der Preisregelung nicht unterliegt.
Die Preisregulierung und Preisentscheidungen wurden im Ministerium für Gesundheit veröffentlicht, Betrag 1. vom 29. Januar 2020.
Preisregulierung Nr. 4 / 2020 / CAU, zur Preisregulierung individuell zubereiteter Cannabis-haltiger Arzneimittel für die therapeutische Verwendung, hat am Tag seiner Veröffentlichung im Gesundheitsberichterstattungsministerium stattgefunden.
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Minister für Gesundheit:
Mgr. et Mgr. Vojtěch, MHA, v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Gesundheitsministeriums Nr. 94 / 2020 Coll., zur Frage der Preisregulierung Nr. 4 / 2020 / CAU, zur Preisregulierung individuell vorbereiteter Cannabis-haltiger Arzneimittel für die therapeutische Verwendung, und zur Preisentscheidung Nr. 5 / 2020 / CAU zur Erstellung einer Liste von ATC-Gruppen mit dem entsprechenden Verabreichungsweg, deren Preis nicht der Preisregulierung unterliegt |
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| Art der Vorschrift | Kommunikation |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 17.03.2020 |
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| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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