Regierungsverordnung Nr. 93 / 2025 Coll.

Verordnung der Regierung über die Verwendung der Armee der Tschechischen Republik für Rettungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Schutz der Tschechischen Republik gegen die Gefahr der Einführung gefährlicher Maul- und Klauenseuche

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