Regierungsverordnung Nr. 93 / 2025 Coll.
Verordnung der Regierung über die Verwendung der Armee der Tschechischen Republik für Rettungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Schutz der Tschechischen Republik gegen die Gefahr der Einführung gefährlicher Maul- und Klauenseuche
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.