Regierungsverordnung Nr. 92 / 2016 Coll.

Verordnung der Regierung über die Besatzung von Soldaten im aktiven Dienst zur Durchführung von Aufgaben der Polizei der Tschechischen Republik im Zusammenhang mit Sicherheitsmaßnahmen, die nach terroristischen Angriffen in Belgien getroffen werden

Gültig Verordnung In Kraft seit 23.03.2016
Textfassungen: 23.03.2016
92.
Regierungsverordnung
vom 22. März 2016
über die Besatzung von Soldaten im aktiven Dienst zur Durchführung von Aufgaben der Polizei der Tschechischen Republik im Zusammenhang mit Sicherheitsmaßnahmen, die nach Terroranschlägen in Belgien ergriffen werden
Die Regierung bestellt gemäß § 22 Abs. 1 und 2 des Gesetzes Nr. 273 / 2008 Slg., der Polizei der Tschechischen Republik und gemäß Gesetz Nr. 219 / 1999 Slg., über die Streitkräfte der Tschechischen Republik, geändert:
§ 1
Um die Aufgaben der Polizei der Tschechischen Republik zu erfüllen, um eine interne Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten, um das Leben, die Gesundheit und das Eigentum von Personen zu schützen und Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit Terroranschlägen in Belgien umzusetzen, werden maximal 550 Soldaten im aktiven Dienst gerufen.
§ 2
Soldaten im aktiven Dienst führen unter dem Befehl eines Mitglieds der Polizei der Tschechischen Republik Aufgaben nach § 1 durch. Die Soldaten im aktiven Dienst führen die Zölle auf Waffen und Durchsetzungsmittel in dem in Abschnitt 4 festgelegten Umfang durch.
§ 3
Der Verteidigungsminister bezeichnet Soldaten im aktiven Dienst, einschließlich militärischer Ausrüstung und Ausrüstung, um die in Abschnitt 1 genannten Aufgaben zu erfüllen.
§ 4
Soldaten im aktiven Dienst, die gemäß § 1 die Erfüllung der Aufgaben der Polizei der Tschechischen Republik fordern, haben die Befugnis und Pflichten eines Mitglieds der Polizei der Tschechischen Republik, soweit in § 2, 3, 9, 10 bis 13, 18, 20, 24 bis 27, 34, 34a, 35, 37, 40 bis 43, 51 bis 59, 62, 63, 110, 111, 114 und § 115 des Gesetzes Nr. 273 / 2008 Coll.
§ 5
(1) Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
(2) Diese Verordnung läuft am 23. Mai 2016 aus.
Ministerpräsident:
Sobotka v. r.
Innenminister:
Zucht v. r.
Verteidigungsminister:
MgA. Stropnický v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 92/2016 Slg. über die Besatzung von Soldaten im aktiven Dienst zur Ausführung von Aufgaben der Polizei der Tschechischen Republik im Zusammenhang mit Sicherheitsmaßnahmen, die nach Terroranschlägen in Belgien getroffen werden
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum23.03.2016
In Kraft seit23.03.2016
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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