Dekret Nr. 91 / 2025 Coll.
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 330/2012 Slg. über die Beurteilung und Bewertung des Verschmutzungsgrades, des Umfangs der öffentlichen Informationen über die Verschmutzung und in Smogsituationen, geändert
Gültig
In Kraft seit 01.05.2025
ANHANG
ERKLÄRUNG
vom 21. März 2025
zur Änderung des Erlasses Nr. 330/2012 Slg. über die Beurteilung und Bewertung des Verschmutzungsgrades, des Ausmaßes der öffentlichen Informationen über das Verschmutzungsniveau und in Smogsituationen, geändert
Gemäß § 3a Absatz 4 des Gesetzes Nr. 201 / 2012 Slg., zum Schutz der Luft, geändert durch Gesetz Nr. 42 / 2025 Slg.:
Verordnung Nr. 330/2012 Slg., zur Beurteilung und Bewertung des Verschmutzungsgrades, des Umfangs der öffentlichen Informationen über die Verschmutzung und in Smogsituationen, geändert durch Verordnung Nr. 83/2017 Slg. und Verordnung Nr. 68/2020 Slg., wird wie folgt geändert:
1. Absatz 1a wird gestrichen, einschließlich des Titels.
2. Absatz 3 (2) lautet wie folgt:
"(2) Die Bewertung und Bewertung der Erfüllung des nationalen Ziels zur Expositionsreduzierung erfolgt durch einen Indikator für die durchschnittliche Exposition der Bevölkerung durch PM2,5-Partikel, ausgedrückt als drei Jahre, der durchschnittlichen jährlichen Partikelkonzentration PM2,5, die auf der Grundlage von Messungen an Standorten gemäß Anhang 2 Teil A Absatz 1 dieser Verordnung ermittelt wurde."
3. In Anhang 2, Teil In Nummer 1, Fußnote 3, "Betrachtung der Einhaltung des nationalen PM2,5-Reduktionsziels für den Schutz der menschlichen Gesundheit und die Erreichung der maximalen Expositionskonzentration PM2,5 " wird durch" Berechnung des mittleren Expositionsindikators und Bewertung der Einhaltung des nationalen Expositionsreduktionsziels".
Effizienz
Diese Verordnung tritt am ersten Tag des Kalendermonats nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Umweltminister:
Mgr.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret Nr. 91 / 2025 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 330 / 2012 Coll., zur Beurteilung und Bewertung des Verschmutzungsgrades, in dem die Öffentlichkeit über das Verschmutzungsniveau und in Smogsituationen in der geänderten Fassung informiert wird |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 02.04.2025 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.05.2025 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
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Quelle:
Hlídač státu
(CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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