Mitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 91 / 2021 Coll.

Mitteilung der Behörde für Energieregulierung über die Frage einer Preisentscheidung

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 01.03.2021
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Energieregulierungsbehörden
vom 22. Februar 2021
über die Frage der Preisentscheidung
Die Energieregulierungsbehörde gibt gemäß Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 526/1990 S. über die Preise in der geänderten Fassung bekannt, dass gemäß Artikel 2c des Gesetzes Nr. 265/1991 Slg. über die Zuständigkeit der Einrichtungen der Tschechischen Republik im Preisbereich, geändert gemäß § 17 Abs. 6 d des Gesetzes Nr. 458/2000 Slg., geändert gemäß § 17 Abs.
Gemäß Artikel 17 Absatz 9 des Energiegesetzes veröffentlichte die Energieregulierungsbehörde die Preisentscheidung Nr. 1 / 2021 im energieregulierenden Bulletin vom 29. Januar 2021 in Höhe von 2. Die Preisentscheidung wurde zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültig. Die Aktivitäten fanden am 1. Februar 2021 statt.
Vorsitzender des Rates für Energieregulierung:
Zavíček, Ph.D., v. r. o.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 91 / 2021 Coll. über die Frage der Preisentscheidung
Art der VorschriftKommunikation
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SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum01.03.2021
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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