Act Nr. 90 / 2019 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 289 / 1995 Slg., über Wälder und zur Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze (Forest Act), geändert

Gültig Recht In Kraft seit 02.04.2019
Textfassungen: 02.04.2019
ANHANG
DIE RECHT
vom 20. März 2019
zur Änderung des Gesetzes Nr. 289/1995 Slg. über Wälder und zur Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze (Forest Act), geändert
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
Gesetz Nr. 289 / 1995 Slg., über Wälder und über die Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze (Forest Act), geändert durch Gesetz Nr. 238 / 1999 Slg., Gesetz Nr. 67 / 2000 Slg., Gesetz Nr. 132 / 2000 Slg., Gesetz Nr. 76 / 2002 Slg., Gesetz Nr. 250 / 2002 Slg., Gesetz Nr. 183 / 2002 Slg.
1. In Artikel 49 wird am Ende des Absatzes 2 der Punkt durch ein Komma ersetzt und der folgende Buchstabe e angefügt:
"(e) abweichende Maßnahmen im Notfall (Abschnitt 51a)."
2. Nach Absatz 51 wird folgender Abschnitt 51a eingefügt:
„§ 51a
Abweichungen in Notsituationen
(1) In Fällen regionaler oder nationaler Notsituationen, die den Charakter von Kalamitäten haben, insbesondere durch biotische oder abiotische Mittel verursacht, die im Gebiet von zwei oder mehr Regionen auftreten, in denen die Erfüllung der Pflichten durch Waldbesitzer nicht möglich ist oder nicht dazu führen würde, dass die Handlung erfüllt wird, kann das Ministerium über die notwendigen Maßnahmen entscheiden, die von den Bestimmungen der Abschnitte 29 (1), 31 (6), 32 (1) bis (3) und 33 (1) bis (3) des Gesetzes abweichen, um den Schaden zu minimieren. Diese Maßnahmen können auch vom Ministerium durch allgemeine Maßnahmen verhängt werden.
(2) Eine Entscheidung nach Absatz 1 ist der erste Rechtsakt im Verfahren. Die Beschwerde gegen diese Entscheidung wirkt sich nicht aus.
(3) Maßnahmen allgemeiner Art gemäß Absatz 1 werden ohne Verfahren für allgemeine Maßnahmen getroffen.
(4) Die in Absatz 1 genannte allgemeine Maßnahme wird am Tag ihrer Veröffentlichung auf der amtlichen Platte des Ministeriums wirksam. Maßnahmen allgemeiner Art werden auch in den öffentlichen Verwaltungen der kommunalen Behörden mit erweitertem Umfang veröffentlicht, deren Verwaltungsbezirke von Maßnahmen allgemeiner Art betroffen sind.
(5) Absatz 172 Absatz 5 der Verwaltungsverordnung gilt nicht für die Frage der allgemeinen Maßnahmen nach Absatz 1.
(6) Die Absätze 2 bis 5 gelten sinngemäß bei Änderung oder Aufhebung von Maßnahmen allgemeiner Art.
Čl. II
Effizienz
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
z. Filip v. r.
Zeman v. r.
Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 90 / 2019 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 289 / 1995 Slg., über Wälder und zur Änderung und Ergänzung bestimmter Gesetze (Forest Act), geändert
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum02.04.2019
In Kraft seit02.04.2019
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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