Dekret Nr. 90 / 2006 Coll.
Bestellen Sie die Einzelheiten der Anträge, Mitteilungen und Mindestfinanzmittel, die der Zweigniederlassung durch eine ausländische Bank zur Verfügung gestellt werden
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Dekret der Tschechischen Nationalbank Nr. 166 / 2002 Coll.
Wird aufgehoben durch
Der Orden der Tschechischen Nationalbank zur Festlegung der Formalitäten für den...
Dekret Nr. 233 / 2009 Coll.
Hebt auf
Verordnung über Anträge, Genehmigung von Personen und die Art und Weise, wie Per...