Mitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 9 / 2020 Coll.

Mitteilung der Energieregulierungsbehörde über Preisentscheidungen

Gültig
ANHANG
GEMEINSCHAFT
Energieregulierungsbehörden
vom 3. Januar 2020
zu Preisentscheidungen
Die Energieregulierungsbehörde gibt gemäß Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 526/1990 S., zu Preisen, in der geänderten Fassung, bekannt, dass gemäß Artikel 2c des Gesetzes Nr. 265/1991 S., zu der Jurisdiktion der Einrichtungen der Tschechischen Republik im Bereich der Preise, in der geänderten Fassung, Artikel 17 Absatz 6 Buchstabe d des Gesetzes Nr. 458/2000 S.
Gemäß Artikel 17 Absatz 9 des Energiegesetzes veröffentlichte die Energieregulierungsbehörde die Preisentscheidung Nr. 7 / 2019 und die Preisentscheidung Nr. 8 / 2019 im Energy Regulatory Journal vom 20. Dezember 2019 in Höhe von 10. Die Preisentscheidungen wurden zu diesem Zeitpunkt der Veröffentlichung gültig. Die Entscheidung Nr. 7/2019 trat am Tag der Veröffentlichung im Energy Regulatory Journal in Kraft. HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Vorsitzender des Rates für Energieregulierung:
Zavíček, Ph.D., v. r. o.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 9 / 2020 Coll. über die Frage der Preisentscheidungen
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum10.01.2020
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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