Dekret Nr. 9 / 2011 Coll.

Verordnung zur Festlegung detaillierterer Bedingungen für elektronische Instrumente und Rechtsakte, die elektronisch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Einzelheiten der Konformitätsbescheinigung gemacht werden

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

Auf diese Vorschrift verweisen

Gesetz Nr. 134 / 2016 Coll.
Öffentliches Beschaffungsrecht
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