Regierungsverordnung Nr. 88 / 2001 Coll.

Verordnung der Regierung über die Bedingungen für die Finanzierung von Forschung und Entwicklung und Datenübertragung in das zentrale Register der vom Staatshaushalt finanzierten Projekte

Diese Vorschrift verweist auf

Unbekannte Vorschrift
Wird geändert durch
Unbekannte Vorschrift
Wird aufgehoben durch
Unbekannte Vorschrift
Führt durch

Auf diese Vorschrift verweisen

Regierungsverordnung Nr. 461 / 2002 Coll.
Regierungsverordnung zur Förderung von Forschung und Entwicklung aus öffentliche...
Hebt auf
Favoriten
Browserverlauf