Regierungsverordnung Nr. 88 / 2001 Coll.
Verordnung der Regierung über die Bedingungen für die Finanzierung von Forschung und Entwicklung und Datenübertragung in das zentrale Register der vom Staatshaushalt finanzierten Projekte
Zeitliche Textfassungen
Novellierungen
Unbekannte Vorschrift
31.10.2001