Regierungsverordnung Nr. 88 / 1999 Coll.

Regierungsdekret über die Verwendung eines anderen Teils des Einkommens des Landesfonds der Tschechischen Republik zur Förderung der Landwirtschaft, um teilweise negative wirtschaftliche Auswirkungen zu kompensieren

Zeitliche Textfassungen

18.05.1999 Verkündet
In Kraft seit 18.05.1999
18.05.1999 Vorherige
In Kraft seit 18.05.1999 bis 30.09.2013

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