Verordnung Nr. 88 / 1978
Erlass des Außenministers über das Abkommen zwischen der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der österreichischen Bundesregierung über die Einreise in das Gebiet, das durch Anpassungen an die Grenzgewässer betroffen ist
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.