Regierungsverordnung Nr. 87 / 2019 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 361 / 2017 Slg. über die Höhe und Bedingungen der Vergütung von verurteilten Personen bei der Ausführung von Gefängnisstrafen

Gültig Verordnung In Kraft seit 01.01.2020
Inhalt
87.
REGIERUNGSORDNUNG
vom 18. März 2019
zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 361 / 2017 Slg. über die Höhe und Bedingungen der Vergütung von verurteilten Personen bei der Ausführung von Gefängnisstrafen
Die Regierung bestellt hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 169 / 1999 Slg. über die Vollstreckung des Gefängnisurteils und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze:
Čl. I
Die Regierungsverordnung Nr. 361 / 2017 Slg. über die Höhe und die Bedingungen der Vergütung von verurteilten Personen, die bei der Ausführung von Gefängnisstrafen zur Arbeit gebracht werden, wird wie folgt geändert:
1. Absatz 3 (1) lautet wie folgt:
"(1) Die Zeitkomponente der Vergütung für die angegebenen wöchentlichen Arbeitszeiten nach dem Arbeitsgesetzbuch ist für den Kalendermonat:
(a) in Gruppe I einen Betrag von 50 % des Mindestlohns pro Monat;
b) in Gruppe II einen Betrag von 70 % des Mindestlohns pro Monat;
c) in Gruppe III einen Betrag von 95 % des Mindestlohns pro Monat und
d) in der IV-Gruppe, einem Betrag von 120% des Mindestlohns pro Monat.
2. Absatz 4 (2) lautet wie folgt:
"(2) Für 100 % der Arbeitsnachfrage ist die Aufgabekomponente der Vergütung pro Stunde
a) in Gruppe I einen Betrag, der durch einen Anteil von 50 % des Mindestlohns pro Monat und den in Absatz 3 genannten Koeffizienten bestimmt wird;
b) in Gruppe II den Betrag, der durch einen Anteil von 70% des Mindestlohns pro Monat und den in Absatz 3 genannten Koeffizienten bestimmt wird;
c) in Gruppe III einen Betrag, der durch einen Anteil von 95 % des Mindestlohns pro Monat und den in Absatz 3 genannten Koeffizienten bestimmt wird, und
d) in der IV-Gruppe ein Betrag, der durch einen Anteil von 120% des Mindestlohns pro Monat und den in Absatz 3 genannten Koeffizienten bestimmt wird.
3. In Absatz 4 wird nach Absatz 2 folgender Absatz 3 eingefügt:
"(3) Der Wert des Koeffizienten, der die durchschnittliche Anzahl der Stunden pro Monat im Durchschnittsjahr bestimmt, ist:
a) 173,92 für Einschaltungen;
b) 168,485 für zwei Schaltvorgänge und
c) 163.05 für drei- und kontinuierlichen Betrieb;
Absatz 3 wird zu Absatz 4.
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.
Justizminister:
JUDr. Priest, Ph.D., v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 87 / 2019 Slg., zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 361 / 2017 Slg., über die Höhe und Bedingungen der Vergütung von verurteilten Personen, die zur Arbeit bei der Ausführung von Gefängnisstrafen zugewiesen sind
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum29.03.2019
In Kraft seit01.01.2020
In Kraft bis-
Status Gültig
Rechtsgebiete: Strafrecht Strafrecht
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf