Regierungsverordnung Nr. 86 / 2025 Coll.
Regierungsverordnung über die Einzelheiten der Registrierung für besonderen Aufenthalt
Gültig
In Kraft seit 31.03.2025
ANHANG
REGIERUNGSORDNUNG
vom 19. März 2025
über die Details der Anmeldung für einen besonderen langen Aufenthalt
Die Regierung befiehlt hiermit gemäß § 7p (6) und § 7q (1) und (4) des Gesetzes Nr. 65 / 2022 Coll. bestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten im Gebiet der Ukraine, die durch die Invasion russischer Truppen verursacht wurden, in der Fassung des Gesetzes Nr. 24 / 2025 Coll. ("Gesetz"):
Gegenstand
Diese Verordnung enthält:
a) Zeit, ein Interesse auszudrücken;
b) die Aufenthaltsdauer;
c) das betreffende Datum oder Zeitraum für die Erfüllung der individuellen Bedingungen für die Registrierung für den Aufenthalt; und
d) den für die Registrierung erforderlichen Eingang.
Zeit zum Ausdruck bringen Interesse und Anmeldung zum Aufenthalt
(1) Ein Interesse an einem besonderen Langzeitaufenthalt kann zwischen dem 1. April 2025 und dem 30. April 2025 geäußert werden.
(2) Ein besonderer Langzeitaufenthalt kann zwischen dem 1. September 2025 und dem 31. Dezember 2025 registriert werden.
Anwendbares Datum oder Zeitraum
Der anwendbare Zeitpunkt oder Zeitraum für die Erfüllung der individuellen Aufenthaltsbedingungen gemäß Abschnitt 7q Absatz 1 des Gesetzes ist im Anhang dieser Verordnung festgelegt.
Erforderliches Einkommen
(1) Das jährliche Mindesteinkommen eines Fremden nach § 7q Abs. 1 Buchstabe d des Gesetzes über Steuerzeiten beträgt 440 000 CZK und wird um 110 000 CZK für einander gemeinsam registrierte Personen erhöht.
(2) Die Mindeststeuergrundlage für das Einkommen natürlicher Personen an einen Fremden gemäß § 7q (1) f) Absatz 1 des Gesetzes für die Steuerperiode beträgt CZK 440 000 und wird um 110 000 CZK für einander gemeinsam registrierte Personen erhöht.
(3) Das erforderliche Einkommen eines Fremden gemäß § 7q (1) f) (2) des Gesetzes für Steuerzeiten beträgt 440 000 CZK und wird um 110 000 CZK für einander gemeinsam registrierte Personen erhöht.
(
(a) CZK 224 880 für das erste Band von Pauschalarrangements,
b) CZK 336 600 für das zweite Band flacher Anordnungen; oder
c) 514 800 CZK für das dritte Band des Pauschalsystems.
Effizienz
Diese Regierungsverordnung tritt am 31. März 2025 in Kraft.
Ministerpräsident:
Prof. Dr. Fiala, Ph.D., LL.M., v. r.
1. Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister:
Mgr.
Příloha
Anhang
Anwendbares Datum oder Zeitraum zur Erfüllung individueller Bedingungen für die Registrierung zum Aufenthalt
Zustand der Aufenthaltsregistrierung Anwendbares Datum oder Zeitraum § 20 Abs. 1 Buchst. a) des Gesetzes über die Erhebung von biometrischen Daten durch einen Fremden und anschließend das Datum der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis Die Dauer des Daueraufenthalts eines Fremden in der Tschechischen Republik auf der Grundlage des von der Tschechischen Republik gemäß § 7q Abs. 1 b) des Gesetzes vom 31. März 2025 Dauer der Dauer der Eintragung eines Fremden in der öffentlichen Krankenversicherung
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Regierungsverordnung Nr. 86 / 2025 Coll., über Details der Registrierung für besonderen langen Aufenthalt |
|---|---|
| Art der Vorschrift | - |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 27.03.2025 |
|---|---|
| In Kraft seit | 31.03.2025 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Öffentliche Verträge 1
Objednávka 8 - rozšíření Informačního systému Potrál pro cizince - nové funkcionality
Ministerstvo vnitra
InQool, a.s.
696 960 CZK
31.08.2025
Quelle:
Hlídač státu
(CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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