Entschließung Nr. 86/2020

Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik zur Annahme von Krisenmaßnahmen

Gültig Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen: 15.03.2020
ANHANG
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 15. März 2020
über die Annahme von Krisenmaßnahmen
Nach der Regierungsresolution 194 vom 12. März 2020 hat die Regierung gemäß den Artikeln 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg., über die Sicherheit der Tschechischen Republik, wegen einer gesundheitlichen Bedrohung im Zusammenhang mit dem Nachweis von Coronavirus / gemäß SARS CoV-2 / im Gebiet der Tschechischen Republik und im Sinne des § 5 a) bis c) und 240 6 Abs.
Regierung
verboten
mit Wirkung vom 16. März 2020, 00: 00 Stunden für alle Mitarbeiter, die in der medizinischen Beruf gemäß Gesetz Nr. 95 / 2004 Slg. beschäftigt sind, über die Bedingungen für die Erlangung und Anerkennung der beruflichen Kompetenz und der Fachkompetenz für die Ausübung des medizinischen Berufes des Arztes, Zahnarztes und Apothekers in der geänderten Fassung, und gemäß Gesetz Nr. 96 / 2004 Slg., über die Bedingungen für den Erwerb und die Anerkennung der Eignung für die Ausübung der nichtmedizinischen Versorgung
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungEntschließung des Königreichs der Tschechischen Republik Nr. 86/2020
Art der VorschriftEntschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum15.03.2020
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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