Dekret Nr. 86 / 2019 Coll.
Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 189 / 2013 Coll., zum Schutz von Holz und zur Genehmigung von Fellen, geändert durch Dekret Nr. 222 / 2014 Coll.
Gültig
Ordnung
In Kraft seit 01.04.2019
Textfassungen:
01.04.2019
27.03.2019
ANHANG
ERKLÄRUNG
vom 20. März 2019
zur Änderung des Erlasses Nr. 189 / 2013 Slg. über den Schutz und die Zulassung des Holzeinbruchs, geändert durch den Erlass Nr. 222 / 2014 Slg.
Nach § 79 Abs. 5 d) und zur Umsetzung von § 8 Abs. 3 und Abs. 5 des Gesetzes Nr. 114 / 1992 Slg., über Natur- und Landschaftsschutz, geändert durch Gesetz Nr. 349 / 2009 Slg. und Gesetz Nr. 225 / 2017 Slg., ("Gesetz"):
Verordnung Nr. 189 / 2013 Slg., über den Schutz und die Zulassung von Holzeinbruch, geändert durch Verordnung Nr. 222 / 2014 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In Abschnitt 1 (a) werden die Worte "eine Reihe von Bäumen, in denen sich die oberirdischen Teile von Bäumen eines Bodens berühren, wachsen oder überlappen, mit Ausnahme von Bäumen, die eine Baumlinie bilden, wenn "durch die Worte ersetzt werden" eine Baumpflanze, in der sich ihre oberirdischen Teile berühren, wachsen oder überlappen, und" und das Wort "ein Satz" wird durch das Wort ersetzt".
2. In Artikel 1 Buchstabe c werden die Worte "Pflanzungen von Holz (3)" durch die Worte "Kletter von Energiebäumen oder Weihnachtsbäumen" ersetzt.
Fußnote 3 wird gestrichen.
3. In Artikel 2 Absatz 1 werden die Worte "zu den Erfordernissen ihres Schutzes "gelöscht und die Worte" Handlungen, die Holzschädigung oder Zerstörung verursachen" durch die Worte "diese Beschädigung oder Zerstörung von Holz" ersetzt.
4. In Artikel 2 Absatz 2 werden die Worte "oder, wenn sie gemäß einem Plan für die Pflege eines speziell geschützten Gebietes " ersetzt durch die Worte", im Rahmen der Pflege eines speziell geschützten Gebietes gemäß einem Pflegeplan oder den Pflegegrundsätzen oder im Rahmen der Betreuung eines europäischen bedeutenden Ortes oder Vogelgebiets gemäß einer Zusammenfassung der empfohlenen Maßnahmen" durchgeführt.
5. In Abschnitt 3 des einleitenden Teils der Bestimmung werden die Worte "Ersatzpflanzungen (Abschnitt 9 (1) des Gesetzes) " nach" [Paragraph 3 (1) b) des Gesetzes] eingefügt.
6. Artikel 3 Buchstaben c und d, einschließlich Fußnote 6:
"(c) für den Anbau von Energiebäumen oder Weihnachtsbäumen, normalerweise einer Art, angebaut, um eine schnelle und hohe Produktion von Bäumen oder Holzmaterial und mit einem Produktionszyklus zwischen Ernten von bis zu 10 Jahren zu erreichen;
(d) für Obstbäume, die auf dem Land wachsen, in einem bebauten Bereich (6) registriert im Grundstücksregister als eine Art von Grundstücksgarten oder einem bebauten Bereich und Hof.
6) Absatz 2 Absatz 1 Buchstabe d des Gesetzes Nr. 183 / 2006 Slg. über Territorial Planning and Construction Regulations (Construction Act), geändert.
7. Im Titel unter dem Titel von Abschnitt 4 werden die Worte "und eine verbindliche Meinung über Holzfälle "nach den Wörtern eingefügt" erlauben fallen".
8. In § 4 Abs. 1 des einleitenden Teils der Bestimmung werden die Worte "und der Antrag auf eine verbindliche Stellungnahme zum Holzschnitt (§ 8 Abs. 6 des Gesetzes) " nach den Worten" (§ 8 Abs. 1 des Gesetzes)" eingefügt.
9. Absatz 4 Absatz 1 wird am Ende des Textes in Buchstabe b angefügt: „Dies gilt nicht für einen Antrag auf Zulassung zum Fallen von Holz oder für eine verbindliche Stellungnahme zum Fallen von Holz im Zusammenhang mit einer Absicht, für die der Zweck der Enteignung durch ein bestimmtes Recht festgelegt wird."
10. In Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b wird das Wort "Anmelder" durch das Wort "Anmelder" nach den Worten "Wasserflüsse 4) ersetzt, das Wort "a" durch eine Komma ersetzt und am Ende des Textes in Buchstabe b die Worte "in der Schutzzone der Wärmeenergieverteilungsanlage, die im Betrieb dieser Anlagen und beim Abschneiden von Holz an der Baustelle durchgeführt wird" hinzugefügt.
Effizienz
Dieser Beschluss tritt am 1. April 2019 in Kraft.
Minister:
Mgr. Brabec v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Dekret Nr. 86 / 2019 Coll., zur Änderung des Dekrets Nr. 189 / 2013 Coll., zum Schutz von Holz und zur Genehmigung von Felling, geändert durch Dekret Nr. 222 / 2014 Coll. |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Ordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 27.03.2019 |
|---|---|
| In Kraft seit | 01.04.2019 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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