Gesetz Nr. 84 / 2012 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 94/1963

Gültig In Kraft seit 20.03.2012
ANHANG
Recht
vom 7. Februar 2012
zur Änderung des Gesetzes Nr. 94 / 1963 Slg., über Familie, geändert
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
Gesetz Nr. 94 / 1963 Slg., über Familie, geändert durch Gesetz Nr. 132 / 1982 Slg., Gesetz Nr. 234 / 1992 Slg., Gesetz Nr. 72 / 1995 Slg., Gesetz Nr. 91 / 1998 Slg., Gesetz Nr. 360 / 1999 Slg., Gesetz Nr. 301 / 2000 Slg., Gesetz Nr. 109 / 2002 Slg.
1. In Absatz 36 wird der aktuelle Text Absatz 1 und der folgende Absatz 2 angefügt:
"(2) Wird die Vaterschaft verweigert, so bleiben die Rechtsakte eines Vaters als Rechtsvertreter unberührt."
2. Absatz 57 (1) lautet wie folgt:
"(1) Innerhalb von sechs Monaten nach vernünftigen Zweifeln, dass er der Vater des Kindes ist, kann der Mann die Vaterschaft vor Gericht verweigern. Er kann jedoch die Vaterschaft innerhalb von drei Jahren nach der Geburt des Kindes verweigern."
3. In § 59 Abs. 2 werden die Worte "Mutter auch " durch die Worte" Mutter ersetzt.
4.
„§ 62
(1) Wenn das Interesse des Kindes dies erfordert, so erlässt der Generalstaatsanwalt einen Antrag, Vater, Mutter und Kind zu verweigern, wenn die Frist für die Entbindung der Vaterschaft an einen der Eltern abgelaufen ist.
(2) Ist angesichts aller Umstände klar, dass ein Mann, der als Vater eines Kindes betrachtet wird, nicht der Vater ist und wenn die Frist für die Verweigerung der Vaterschaft an einen Elternteil abgelaufen ist, so erlässt der Generalstaatsanwalt einen Antrag auf Verweigerung der Vaterschaft, es sei denn, das Interesse des Kindes erfordert außergewöhnlich, dass die Verweigerung der Vaterschaft nicht auftreten sollte.
(3) Der Generalstaatsanwalt verweigert die Vaterschaft gegenüber dem Vater, der Mutter und dem Kind; Wenn einer von ihnen nicht lebt, leugnet er die Vaterschaft anderer. Wenn keiner von ihnen lebt, leugnet er die vom Gericht für den Fall ernannte Vaterschaft des Wächters.
Čl. II
Übergangsbestimmungen
Die Verweigerung des vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eingeleiteten Vaterschaftsverfahrens wird nach Artikel 57 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 94 / 1963 Slg. ab Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen.
Čl. III
Effizienz
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Deutschland
Klaus v. r.
Nausea v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 84 / 2012 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 94 / 1963 Slg., über Familie, geändert
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum20.03.2012
In Kraft seit20.03.2012
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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