Dekret Nr. 84 / 2011 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 296/2004 Slg., zur Durchführung des Gesetzes über die Eintragung von Wohnorten und zur Änderung des Erlasses Nr. 177/2000 Slg., zur Umsetzung des Gesetzes über die Eintragung von Wohnorten, des Gesetzes über Zivildokumente und des Gesetzes über Reisedokumente in der geänderten Fassung

Gültig In Kraft seit 25.03.2011
ANHANG
Ordnung
vom 16. März 2011
zur Änderung des Erlasses Nr. 296 / 2004 Slg., zur Umsetzung des Gesetzes über die Registrierung von Bürgern und zur Änderung des Erlasses Nr. 177 / 2000 Slg., zur Umsetzung des Gesetzes über die Registrierung von Bürgern, des Gesetzes über Zivildokumente und des Gesetzes über Reisedokumente in der geänderten Fassung, in der geänderten Fassung
Gemäß § 25 a) und b) des Gesetzes Nr. 133 / 2000 Slg., über die Registrierung von Einwohnern und Geburtenzahlen und über die Änderung bestimmter Gesetze (das Gesetz über die Registrierung von Einwohnern), geändert durch Gesetz Nr. 53 / 2004 Slg.:
Čl. I
Erlass Nr. 296 / 2004 Slg., Durchführung des Gesetzes über die Registrierung von Bewohnern und zur Änderung des Erlasses Nr. 177 / 2000 Slg., Umsetzung des Gesetzes über die Registrierung von Bewohnern, des Gesetzes über Zivildokumente und des Gesetzes über Reisedokumente, geändert, geändert durch Erlass Nr. 661 / 2004 Slg. und Erlass Nr. 299 / 2006 Slg., wird wie folgt geändert:
1. Im Titel des Erlasses werden die Worte "und zur Änderung des Erlasses Nr. 177 / 2000 Coll., die Umsetzung des Gesetzes über die Registrierung von Bürgern, das Gesetz über Zivildokumente und das Gesetz über Reisedokumente in der geänderten Fassung " gestrichen.
2. In Absatz 1 gilt der Satz "Das im zweiten Satz genannte Verfahren gilt nicht, wenn die in Absatz 2 genannten Montage- oder ersuchten Geburtenzahlen über ein elektronisches Kommunikationsnetz mit dem Abgangspunkt durch Fernzugriff bereitgestellt werden."
3. In Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe a werden "Telekommunikationsnetze" durch "elektronische Kommunikationsnetze" ersetzt.
4. Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe e, einschließlich Fußnote 7,
"(e) bei Adoption, Name und/oder Nachname des Adopters (s) (7), Nachname und Geburtszahl des Erwerbers (s);
7) Gesetz Nr. 94 / 1963 Slg., über Familie, geändert.
5. Teil Zwei, einschließlich des Titels, wird gelöscht.
6. Anhang 3 erhält folgende Fassung:

"Anhang 3 zu Dekret Nr. 296 / 2004 Coll.
Anwendung zur Bereitstellung von Informationen aus dem Informationssystem

"
Čl. II
Übergangsbestimmungen
Die Form des Antrags auf Daten aus dem gemäß dem Muster dieses Formulars gemäß dem Erlass Nr. 296 / 2004 Slg. erstellten Informationssystem kann bis spätestens 31. Dezember 2015 verwendet werden.
Čl. III
Effizienz
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
John v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 84/2011 Slg., zur Änderung des Dekrets Nr. 296/2004 Slg., zur Umsetzung des Gesetzes über die Registrierung von Wohn- und Wohnungsbauten und zur Änderung des Dekrets Nr. 177/2000 Slg., zur Umsetzung des Gesetzes über die Registrierung von Wohn-, Wohn- und Reisedokumenten, geändert, geändert, geändert, geändert
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum25.03.2011
In Kraft seit25.03.2011
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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