Das Verfassungsgericht fand keine 84 / 1999 Coll.
Die Feststellung des Verfassungsgerichts vom 13. November 1997 über eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 20. August 1997 sp. zn. 2 Tvno 33 / 97 und des Obersten Gerichtshofs in Prag vom 25. Juli 1997 sp. zn. 4 Ntv 28 / 97 über die Verlängerung der Haft
Zeitliche Textfassungen
11.05.1999
Verkündet
In Kraft seit 11.05.1999
Novellierungen
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