Act Nr. 82 / 2024 Coll.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes Nr. 13/1997

Gültig Recht In Kraft seit 01.05.2024
Inhalt
82.
DIE RECHT
vom 7. März 2024
zur Änderung des Gesetzes Nr. 13/1997
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
Gesetz Nr. 20 / 01, Nr. 20 / 01, Gesetz Nr. 20 / 01, Gesetz Nr. 13 / 1997 Coll., Gesetz Nr. 13 / 1997 Coll., Gesetz Nr. 13 / 1997 Coll., Gesetz Nr. 25 / 2002 Coll., Gesetz Nr. 20 / 2000 Coll., Gesetz Nr. 20 / 2000 Coll., Gesetz Nr. 20 / 2000 Coll.
1. Im ersten Satz von Ziffer 10 (5) wird das Wort 'Transport' durch 'interior' ersetzt.
2. In Artikel 22c wird folgender Absatz 8 angefügt:
"(8) Die Methode zur Bestimmung des Entgelts für die Bereitstellung des europäischen elektronischen Mautdienstes ist in den Durchführungsvorschriften festgelegt."
3. In Ziffer 22i (4) werden die Worte "die Methode der Zahlung von Mautgebühren und die Methode der Zahlung von Mautgebühren" durch die Worte ersetzt" und die Methode der Zahlung von Mautgebühren".
4. Artikel 25a Absatz 1 Buchstabe a
"(a) die wiederholte spezifische Verwendung von Autobahnen und Straßen sowie von lokalen Straßen der Klasse I und der Klasse II im Gebiet der Hauptstadt Prag, soweit sie vom Verkehrsministerium in einer Weise veröffentlicht werden, die einen Fernzugriff durch ein übermäßiges Fahrzeug für einen Zeitraum von 1 Jahr ermöglicht, es sei denn, es überschreitet sein
1. eine Länge von 25,25 Metern, eine Breite von 2,6 Metern, eine Höhe von 4,5 Metern und ein Gewicht von 48 Tonnen und gegebenenfalls eine Kombination aus einem Zugfahrzeug, einem Anhänger und einem Sattelanhänger oder einem Zugfahrzeug und 2 Anhängern; oder
2. eine Länge von 30 Metern, eine Breite von 3,5 Metern, eine Höhe von 4,5 Metern und ein Gewicht von 60 Tonnen, und wenn das Fahrzeug zu groß ist, nicht in Absatz 1 genannt, oder
5. In Paragraph 38d (3) werden die Worte "und seine Fahrer" gelöscht.
6. In Artikel 42a Absatz 4 Buchstabe c wird nach dem Wort "war" das Wort "Niedergang" eingefügt.
7. In Absatz 43 werden am Ende des Textes von Absatz 1 die Worte "; im Falle des Einspruchs wird der Betrag der in der ersten oder zweiten Satzung genannten Geldbuße nicht "zugefügt".
8. In Ziffer 43 (4) wird das Wort "Niedergang " nach dem Wort" eingefügt.
9. In Artikel 46 Absatz 1 werden am Ende des ersten Satzes die Worte "und die Methode zur Bestimmung des Vergütungsniveaus für die Bereitstellung des europäischen elektronischen Mautdienstes gemäß Artikel 22c (8) " hinzugefügt.
Čl. II
Effizienz
Dieses Gesetz gilt am ersten Tag des Kalendermonats nach seiner Veröffentlichung mit Ausnahme der Bestimmungen von Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a und b. Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden.
Pekarová Adamová v. r.
Pavel v. r.
Fiala v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 82/2024 Slg., zur Änderung des Gesetzes Nr. 13/1997 Slg., auf Straße, geändert
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum09.04.2024
In Kraft seit01.05.2024
In Kraft bis-
Status Gültig
Parlamentsdrucksache: Drucksache Nr. 602

Öffentliche Verträge 3

Quelle: Hlídač státu (CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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