Mitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 82 / 2017 Coll.

Mitteilung der Behörde für Energieregulierung über die Frage einer Preisentscheidung

Gültig
82.
GEMEINSCHAFT
Energieregulierungsbehörden
vom 13. März 2017
über die Frage der Preisentscheidung
Die Energieregulierungsbehörde gibt gemäß Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 526/1990 S., zu Preisen in der geänderten Fassung bekannt, dass gemäß Artikel 17 Absatz 6 Buchstabe d des Gesetzes Nr. 458/2000 Slg., zu den Geschäftsbedingungen und zur Leistung der Regierungsverwaltung im Energiesektor und zur Änderung bestimmter Gesetze (Energiegesetz) in der geänderten Fassung Preisentscheidung Nr. 1/2017 vom 2. März 2017 veröffentlicht wurde.
Gemäß Artikel 17 Absatz 9 des Energiegesetzes veröffentlichte die Energieregulierungsbehörde die Preisentscheidung Nr. 1 / 2017 im Energieregulierungsbulletin vom 2. März 2017 in Höhe von 2. Die Preisentscheidung wurde zu diesem Zeitpunkt gültig und wirksam.
Der Präsident
Ing. Vitásková v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 82 / 2017 Coll. über die Frage der Preisentscheidung
Art der Vorschrift-
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SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum20.03.2017
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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