Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 82 / 2007 Coll.
Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Einführung von Tarifverträgen mit höherem Grad und Änderungen von Tarifverträgen mit höherem Grad
Gültig
Kommunikation
Textfassungen:
19.04.2007
82.
Kommunikation
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 5. April 2007
über die Einführung von Tarifverträgen mit höherem Grad und Änderungen von Tarifverträgen mit höherem Grad
Das Ministerium für Arbeit und Soziales stellt fest, dass gemäß den Bestimmungen des § 9 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 2 / 1991 Slg. über Tarifverhandlungen in der geänderten Fassung zwischen 1.3.2007 und 31.3.2007 hinterlegt wurden:
1. Anlage 1 (von 14.2.2007) zu einem Tarifvertrag mit höherem Grad
zwischen
Tschechische Mährische Gewerkschaft Gastfreundschaft, Hotels und Tourismus
und
Die Union des Handels und des Tourismus der Tschechischen Republik.
2. Sammelvertrag mit höherem Abschluss (ab 14.3.2007 mit Wirkung vom 1. März 2007 bis zum Datum der Anwendung des neuen Vertrags, spätestens jedoch am 31. Dezember 2009)
zwischen
Gewerkschaft für Energie und Bergbau
und
Arbeitgeberverband der Bergbau- und Ölindustrie - Verband der Bergarbeiter der Tschechischen Republik.
Minister:
Netime v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 82 / 2007 Coll. über die Hinterlegung von Tarifverträgen mit höherem Grad und Änderungen von Tarifverträgen mit höherem Grad |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Kommunikation |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 19.04.2007 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Rechtsgebiete:
Kollektivverhandlungen
Arbeitsrecht
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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