Verordnung des Gesundheitsministeriums Nr. 82/2002

Verordnung des Gesundheitsministeriums zur Änderung des Erlasses des Gesundheitsministeriums Nr. 304 / 1998 Slg., Festlegung von Fällen, in denen keine Ausfuhrgenehmigung für die Ausfuhr von Hilfsstoffen erforderlich ist, Einzelheiten der Registrierung von Suchtstoffen, Zubereitungen und Vorläufern sowie der Stoffdokumentation, geändert durch das Erlass Nr. 143 / 2000 Slg.

Diese Vorschrift verweist auf

Unbekannte Vorschrift
Ändert
Dekret Nr. 123 / 2006 Coll.
Verordnung über die Registrierung und Dokumentation von Suchtstoffen und Zuberei...
Wird aufgehoben durch
Gesetz Nr. 167/1998
Gesetz über Suchtstoffe und über die Änderung bestimmter anderer Gesetze
Führt durch

Auf diese Vorschrift verweisen

Keine eingehenden Zusammenhänge.

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