Verordnung Nr. 81/1998 Slg.

Verordnung des Umweltministeriums zur Erklärung eines Naturdenkmals auf der Segel 2 und zur Festlegung seiner engen Schutzbedingungen

Diese Vorschrift verweist auf

Keine ausgehenden Zusammenhänge.

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Keine eingehenden Zusammenhänge.

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