Verordnung des Landwirtschaftsministeriums Nr. 80/1996

Verordnung des Landwirtschaftsministeriums über die Vorschriften für die Gewährung von Beihilfen für die Anpflanzung des Mindestanteils des Holzes und die Gewährung von Ausgleichsleistungen für erhöhte Kosten

Zeitliche Textfassungen

01.01.1997 Aktuell
In Kraft seit 01.01.1997
19.04.1996 Verkündet
In Kraft seit 19.04.1996
19.04.1996 Vorherige
In Kraft seit 19.04.1996 bis 31.12.1996

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