Dekret Nr. 8 / 2014 Coll.

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 185/2009 Slg., zur Spezialisierung von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern, geändert

Gültig In Kraft seit 01.02.2014
8)
ERKLÄRUNG
vom 10. Januar 2014
zur Änderung des Erlasses Nr. 185/2009 Slg., zur Spezialisierung von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern und den Fachgebieten der zertifizierten Kurse, geändert
Gemäß § 37 Abs. 1 Buchstaben a und g des Gesetzes Nr. 95 / 2004 Slg., über die Bedingungen für den Erhalt und die Anerkennung von fachlicher Kompetenz und Fachkompetenz für den medizinischen Beruf von Arzt, Zahnarzt und Apotheker, geändert durch Gesetz Nr. 189 / 2008 Slg.:
Čl. I
Dekret Nr. 185 / 2009 Coll., über die Spezialisierung von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern, geändert durch Dekret Nr. 361 / 2010 Coll. und Dekret Nr. 286 / 2013 Coll., wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 2 (2) wird das Wort "neurosurgische 'shallen nach dem Wort" intern" eingefügt.
2. In Anhang 1, Teil I. Nach Nummer 7 wird folgende Nummer 8 eingefügt:
8.dětská neurologiedětský neurolog5neurologický nebo pediatrický
“.
Die Nummern 8 bis 44 sind um 9 bis 45 zu beziffern.
3. In Anhang Nr. 1, Teil I.
25.neurochirurgieneurochirurg7neurochirurgický
“.
4. In Anhang Nr. 1, Teil I.
30.otorinolaryngologie a chirurgie hlavy a krkuotorinolaryngolog5otorinolaryngologický
“.
5. Nach Anhang 1 Teil I Nummer 33 wird folgende Nummer 34 eingefügt:
34.pracovní lékařstvípracovní lékař4interní nebo hygienický nebo všeobecné praktické lékařství
“.
Die Punkte 34 bis 45 werden zu den Punkten 35 bis 46.
6. In Anhang 2 Teil I. Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt:
5.dětská gynekologiedětský gynekolog1
“.
Die Punkte 5 bis 51 werden zu den Punkten 6 bis 52.
7. In Anhang Nr. 2 wird Teil I. DOCTORS Nummer 8 gestrichen.
Die Nummern 9 bis 52 sind um 8 bis 51 zu beziffern.
8. In Anhang Nr. 2, Teil I. DOCTORS, Nummer 43 wird gestrichen.
Die Nummern 44 bis 51 sind um 43 bis 50 zu beziffern.
Čl. II
Übergangsbestimmungen
1. Physiker, die am Tag des Inkrafttretens dieses Dekrets in den Bereich der Kinderneurologie und des Bereichs der Arbeitsmedizin nach dem Dekret Nr. 185 / 2009 Coll., wie wirksam vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Dekrets, die Ausbildung nach dem Dekret Nr. 185 / 2009 Coll. absolvieren, so wirksam bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Dekrets.
2. Physiker, die vor Inkrafttreten dieses Beschlusses eine Fachkompetenz auf dem Gebiet der Otorinolaryngologie gemäß dem Erlass Nr. 185 / 2009 Slg. erworben haben, gilt als spezialisierte Kompetenz im Bereich der Otorinolaryngologie und der Kopf- und Halschirurgie nach dem Erlass Nr. 185 / 2009 Slg., die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Otorinolaryngologie und der Kopf- und Halschirurgie wirksam ist.
3. Ärzte, die nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Erlasses die Prüfung der Fachausbildung in der Otorinolaryngologie nach dem vor Inkrafttreten dieses Erlasses erlassenen Ausbildungsprogramm erfolgreich absolvieren, gelten als spezialisierte Kompetenz in der Otorinolaryngologie und der Kopf- und Halschirurgie nach dem Erlass Nr. 185 / 2009 Coll. als wirksam ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Erlasses.
4. Physiker, die in den grundlegenden chirurgischen Stamm enthalten sind, der Teil des Grundfeldes der Neurochirurgie ist, vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Dekrets wird die Ausbildung gemäß Dekret Nr. 185 / 2009 Coll., wie wirksam bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Dekrets abgeschlossen.
Čl. III
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 15. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
Holcat, MBA, Rev.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 8 / 2014 Slg., zur Änderung des Dekrets Nr. 185 / 2009 Slg., zur Spezialisierung von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern und Fachgebieten von zertifizierten Kursen, geändert
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum17.01.2014
In Kraft seit01.02.2014
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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