Regierungsverordnung Nr. 8 / 2005 Coll.

Verordnung der Regierung über das Modell der Dienstkarte des Inspektors des Amtes für personenbezogene Daten und über das Modell der Dienstkarte des berechtigten Personals des Amtes für personenbezogene Daten, die eine Kontrolltätigkeit durchführt

Gültig In Kraft seit 10.01.2005
Inhalt
8)
REGIERUNGSORDNUNG
vom 15. Dezember 2004
über das Muster der Dienstkarte eines Inspektors des Amtes zum Schutz personenbezogener Daten und das Modell der Dienstkarte eines zugelassenen Mitarbeiters des Amtes zum Schutz personenbezogener Daten, die eine Kontrolltätigkeit durchführt
Die Regierung bestellt die Umsetzung von § 38 Absatz 5 Buchstabe a des Gesetzes Nr. 101 / 2000 Slg., zum Schutz personenbezogener Daten und zur Änderung bestimmter Rechtsakte, geändert durch Gesetz Nr. 439 / 2004 Slg.:
§ 1
Das Muster und die Beschreibung der Dienstkarte des persönlichen Datenschutzbeauftragten, die sich bei der Erfüllung der Aufgaben und Befugnisse des persönlichen Datenschutzbeauftragten bewiesen hat, sind in Anhang 1 dieser Verordnung aufgeführt.
§ 2
Das Muster und die Beschreibung der Dienstkarte eines zugelassenen Mitarbeiters des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten, die Durchführung einer Inspektionstätigkeit, die bei der Erfüllung der Aufgaben und der Ausübung der Befugnisse des Bevollmächtigten des Amtes zum Schutz personenbezogener Daten unter Ausübung einer Kontrolltätigkeit nachzuweisen ist, sind in Anhang 2 dieser Verordnung festgelegt.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
JUDr.
Minister für Information:
Miller

Příloha č. 1

Anhang Nr. 1 des Regierungsdekrets Nr. 8 / 2005 Coll.
Modell und Beschreibung der Servicekarte des Inspektors des Amtes für den persönlichen Datenschutz
Leiter des Dienstes

Die Rückseite der Servicekarte

Der Dienstpass des Inspektors ist in Form einer laminierten Karte der Größe 74 x 105 mm mit abgerundeten Ecken. Die Abmessungen des Papierkerns betragen 68 x 99 mm.
Papierkernfarbe - grau gelber Hintergrund mit blauen Textilfasern.
Die Vorderseite der Servicekarte hat auf der linken Oberseite ein großes Staatszeichen. Neben dem großen staatlichen Emblem erscheint unten die Inschrift "PERSONAL DATA PROTECTION AUTHORITY " und die Inschrift" INSPECTOR INSPECTOR INSPECTOR INSPECTION". Das Gesicht der Servicekarte trägt auch den Namen und den Namen des Inhabers, die Nummer der Lizenz und das Datum der Ausstellung. Auf der linken Unterseite ist ein Foto des Halters mit den Abmessungen 35 x 45 mm. Die Anforderungen an die technische Ausführung des Fotos entsprechen den technischen Anforderungen an Fotografien für die Ausgabe der ID 1).
Die Rückseite des oberen Teils der Servicekarte enthält Informationen über die gesetzliche Zulassung des Inhabers zur Durchführung der Inspektionstätigkeit, der untere Teil umfasst einen Raum für einen Rundstempel des Amtes für personenbezogene Daten und die Unterschrift des Präsidenten per Hand sowie Informationen über die Nutzung der Servicekarte.

Příloha č. 2

Anhang Nr. 2 des Erlasses Nr. 8 / 2005 Coll.
Modell und Beschreibung der Servicekarte des Bevollmächtigten des Amtes für den persönlichen Datenschutz
Leiter des Dienstes

Die Rückseite der Servicekarte

Die Kontrollkarte ist in Form einer laminierten Karte mit den Abmessungen 74 x 105 mm mit abgerundeten Ecken ausgebildet. Die Abmessungen des Papierkerns betragen 68 x 99 mm.
Papierkernfarbe - grau gelber Hintergrund mit blauen Textilfasern.
Die Vorderseite der Servicekarte hat auf der linken Oberseite ein großes Staatszeichen. Neben dem großen nationalen Emblem erscheint im Folgenden die Inschrift "PERSONAL DATENSCHUTZ AUTHORITY" und die Inschrift " TRAINING OF AN EMPLOYMENT CERTIFICATE". Das Gesicht der Servicekarte trägt auch den Namen und den Namen des Inhabers, die Nummer der Lizenz und das Datum der Ausstellung. Auf der linken Unterseite ist ein Foto des Halters mit den Abmessungen 35 x 45 mm. Die Anforderungen an die technische Ausführung des Fotos entsprechen den technischen Anforderungen an Fotografien für die Ausgabe der ID 1).
Die Rückseite des oberen Teils der Servicekarte enthält Informationen über die gesetzliche Zulassung des Inhabers zur Durchführung der Inspektionstätigkeit, der untere Teil umfasst einen Raum für einen Rundstempel des Amtes für personenbezogene Daten und die Unterschrift des Präsidenten per Hand sowie Informationen über die Nutzung der Servicekarte.
1) Dekret Nr. 177 / 2000 Coll., Umsetzung des Gesetzes über die Registrierung von Bürgern, das Gesetz über Zivildokumente und das Gesetz über Reisedokumente, geändert.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 8 / 2005 Slg., nach dem Muster der Dienstkarte des Inspektors des Amtes für personenbezogene Daten und nach dem Muster der Dienstkarte des Bevollmächtigten des Amtes für personenbezogene Daten, Durchführung einer Kontrolltätigkeit
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum10.01.2005
In Kraft seit10.01.2005
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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