Mitteilung des Außenministeriums Nr. 8 / 1999 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten über das Abkommen zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Regierung der Slowakischen Republik zur Änderung bestimmter Bestimmungen des Protokolls über die Definition des Begriffs "Ursprungserzeugnisse" und der Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen gemäß Artikel 1 des Abkommens zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Regierung der Slowakischen Republik vom 21. Dezember 1996 zur Änderung der Bestimmungen von Artikel 1 des Abkommens zwischen der Regierung der Tschechischen Republik und der Regierung von der Slowakischen Republik

Zeitliche Textfassungen

15.01.1999 Verkündet
In Kraft seit 15.01.1999

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