Regierungsverordnung Nr. 79 / 2023 Coll.

Regierungsverordnung zur Änderung bestimmter Regierungsvorschriften im Bereich der Nichtannahme von Anträgen auf Aufenthaltsgenehmigungen in der Tschechischen Republik, die in Vertretungen im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten in der Ukraine wegen der Invasion der Truppen der Russischen Föderation gestellt wurden

Gültig In Kraft seit 31.03.2023
79
REGIERUNGSORDNUNG
vom 22. März 2023
zur Änderung bestimmter Vorschriften der Regierung über die Nichtaufnahme von Anträgen auf Aufenthaltsgenehmigungen in der Tschechischen Republik, die im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten im Gebiet der Ukraine aufgrund der Invasion russischer Truppen in Vertretungen gestellt wurden
Die Regierung befiehlt hiermit gemäß Artikel 1 des Gesetzes Nr. 175 / 2022 Slg. weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt in der Ukraine, die durch die Invasion der Truppen der Russischen Föderation und die Änderung anderer Gesetze im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt in der Ukraine verursacht wurden, die durch die Invasion der Truppen der Russischen Föderation verursacht wurden, und gemäß § 5a Abs. 2 des Gesetzes Nr. 65 / 2022 Slg.

ČÁST ČTVRTÁ

FINANZIERUNG
Čl. IV
(1) Diese Verordnung tritt am 31. März 2023 in Kraft.
(2) Teile der ersten und dritten dieser Verordnung sind am 31. März 2024 nicht mehr in Kraft, und ein Teil der zweiten dieser Verordnung tritt am Tag in Kraft, an dem Absatz 5a des Gesetzes Nr. 65/2022 Coll.
Ministerpräsident:
Prof. Dr. Fiala, Ph.D., LL.M., v. r.
Außenminister:
Bc. Lipavský v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 79 / 2023 Coll., zur Änderung bestimmter Vorschriften der Regierung im Bereich der Nichtannehmbarkeit von Anträgen auf Aufenthaltsgenehmigungen in der Tschechischen Republik, die in repräsentativen Büros im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten in der Ukraine wegen der Invasion russischer Truppen eingereicht
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum30.03.2023
In Kraft seit31.03.2023
In Kraft bis-
Status Gültig

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Quelle: Hlídač státu (CC BY 3.0 CZ)
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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