Regierungsverordnung Nr. 77 / 2023 Coll.
Regierungsverordnung zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 298 / 2022 Coll. über die Bestimmung der Strom- und Gaspreise in einer außergewöhnlichen Marktsituation und die Bestimmung des damit verbundenen höchstzulässigen Umfanges der Kundenvermögen in der geänderten Fassung und des Erlasses Nr. 5 / 2023 Coll. über die Entschädigung für die Lieferung von Strom und Gas zu bestimmten Preisen, geändert durch die Regierungsverordnung Nr. 65 / 2023 Coll.
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Regierungsverordnung Nr. 298 / 2022 Coll.
Wird geändert durch
Verordnung der Regierung über die Bestimmung der Strom- und Gaspreise in außerge...