Bestellnummer 77 / 2020 Coll.

Entschließung der Regierung der Tschechischen Republik zur Annahme von Krisenmaßnahmen

Gültig Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen: 13.03.2020
77.
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 13. März 2020
über die Annahme von Krisenmaßnahmen
Nach der Regierungsresolution 194 vom 12. März 2020 hat die Regierung gemäß den Artikeln 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg., über die Sicherheit der Tschechischen Republik, gemäß Artikel 5 und Artikel 5 a) bis e) und § 6 des Gesetzes Nr. 240/2000 Slg., über das Notmanagement und über die Änderung bestimmter Gesetze (Krisengesetz) in der geänderten Fassung für die Resolution der Krisensituation
Regierung
I. verbietet die Sicherheitshaftung in Haftanstalten, Gefängnissen und Instituten für die Dauer von Notmaßnahmen mit Wirkung vom 14. März 2020 ab 00: 00 Stunden Besuch
1. Gebühren gemäß Artikel 14 des Gesetzes Nr. 293/1993 Slg. über die Durchsetzung der Anleihen in der geänderten Fassung. Das Verbot gilt nicht für Besuche gemäß § 14 (9) und (10) und § 28 (2) dieses Gesetzes,
2. verurteilt gemäß § 19 des Gesetzes Nr. 169 / 1999 Slg. über die Vollstreckung eines Verurteilungsurteils und zur Änderung bestimmter verwandter Gesetze in der geänderten Fassung,
3. Häftlinge gemäß § 10 des Gesetzes Nr. 129 / 2008 Slg., über die Durchführung der Sicherheitshaftung und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze in der geänderten Fassung. Das Verbot gilt nicht für Personen gemäß Absatz 10 Absatz 2 dieses Gesetzes;
II. Sofern dem Justizminister eine Befreiung von dieser außergewöhnlichen Maßnahme gewährt werden kann.
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungEntschließung des Königreichs der Tschechischen Republik Nr. 77/2020
Art der VorschriftEntschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum13.03.2020
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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