Regierungsverordnung Nr. 77 / 2008 Coll.

Verordnung der Regierung über die Festsetzung von Schwellenwerten für die Zwecke des Gesetzes über die öffentliche Auftragsvergabe, über die Definition von Waren, die von der Tschechischen Republik erworben werden - Verteidigungsministerium, für die eine bestimmte Finanzgrenze gilt, und über die Umwandlung in die tschechische Währung der Beträge gemäß dem Gesetz über die öffentliche Auftragsvergabe in Euro

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