Bestellnummer 76 / 2022 Coll.

Entschließung Nr. 254 der Regierung der Tschechischen Republik über die Annahme von Krisenmaßnahmen

Gültig Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen: 31.03.2022
76.
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 30. März 2022
über die Annahme von Krisenmaßnahmen
Nach der Regierungsresolution vom 2. März 2022 Nr. 147, mit der die Regierung gemäß den Artikeln 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg. über die Sicherheit der Tschechischen Republik wegen der großen Migrationswellen im Gebiet der Tschechischen Republik und im Sinne des § 5 b), c), e) und f) und g) des Gesetzes Nr. 240 über
Regierung im Zusammenhang mit militärischer Aggression der Russischen Föderation im Gebiet der Ukraine
I. Bestellungen mit Wirkung vom 1. April 2022 für die Dauer der Notsituation
1. den Erhalt von Visaanträgen und langfristigen und dauerhaften Aufenthaltstiteln an den tschechischen Vertretungen der Russischen Föderation und der Republik Belarus zu stoppen;
2. Versäumnis, Visumanträge und dauerhafte Aufenthaltsgenehmigungen an den Vertretungen der Tschechischen Republik zu erhalten, die von Ausländern gemäß § 3 des Gesetzes Nr. 65 / 2022 Coll. über bestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten im Gebiet der Ukraine, die durch die Invasion russischer Truppen verursacht werden, verwaltet werden;
3. den Eingang von Visumanträgen und Genehmigungen für einen längerfristigen und dauerhaften Aufenthalt in den Vertretungen der Tschechischen Republik, die von Ausländern, die vorübergehenden Schutz gemäß Gesetz Nr. 65 / 2022 Coll. gewährt wurden, über bestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt in der Ukraine durch die Invasion russischer Truppen, oder wurden vorübergehenden Schutz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach dem Beschluss (EU) 2022 / 382 des Rates vom 4. März 2022 erteilt
4. das Visumantragsverfahren und die von den Staatsangehörigen der Russischen Föderation und der Republik Weißrussland bei den Vertretungen der Tschechischen Republik gestellte dauerhafte oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis einstellen;
II. Sofern das in den Nummern I / 1 und I / 4 dieser Entschließung vorgesehene Verfahren nicht für einen Antrag gilt, auf dessen Grundlage bereits ein Visum für die Übernahme der Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, und im Übrigen im Falle eines Antrags,
1. auf Kurzaufenthaltsvisum gestellt
a) Familienangehörige eines Bürgers der Tschechischen Republik im Rahmen von Buchstabe b;
EWG/EWG, Nr. 35/68/EWG
2. von einer Person, deren Wohnsitz im Interesse der Tschechischen Republik ist, die vom Außenminister beglaubigt wird;
III. fordert den ersten stellvertretenden Premierminister und Innenminister und Außenminister auf, das Verfahren der Absätze I und II dieser Entschließung zu gewährleisten;
IV.
1. Entschließung der Regierung vom 25. Februar 2022 Nr. 130 über die Aussetzung der Annahme und Verarbeitung von Visumanträgen und Genehmigungen für den langfristigen und dauerhaften Aufenthalt russischer Staatsangehöriger,
2. Entschließung der Regierung vom 2. März 2022 Nr. 152 über die Aussetzung der Annahme und Verarbeitung von Visumanträgen und die Genehmigung für den langfristigen und dauerhaften Aufenthalt von Staatsangehörigen der Republik Belarus.
Sie werden
1. Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister,
Minister für auswärtige Angelegenheiten
Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Arbeit und Soziales:
Ing. Jurečka v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungEntschließung Nr. 76/2022 der REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK zur Annahme von Krisenmaßnahmen
Art der VorschriftEntschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum31.03.2022
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig

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