Verfassungsgesetz Nr. 76 / 2004 Coll.

Verfassungsgesetz über Veränderungen der Staatsgrenzen mit Österreich

Gültig In Kraft seit 25.02.2004
Inhalt
76.
Verfassungsrecht
vom 22. Januar 2004
über Änderungen der Landesgrenzen an die Republik Österreich
Das Parlament hat über das folgende Verfassungsrecht der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. 1
Das Parlament der Tschechischen Republik stimmt den Änderungen der nationalen Grenzen der Tschechischen Republik mit der Republik Österreich im Rahmen des am 26. Oktober 2001 in Prag unterzeichneten Vertrags zwischen der Tschechischen Republik und der Republik Österreich zu.
Čl. 2
Die Änderungen der nationalen Grenzen der Tschechischen Republik nach dem in Artikel 1 genannten Vertrag werden am Tag des Inkrafttretens dieses Vertrags wirksam.
Čl. 3
Dieses Verfassungsrecht wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Zaoralek v. r.
Klaus v. r.
Spindeln v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerfassungsgesetz Nr. 76 / 2004 Slg., über Änderungen der Staatsgrenzen mit der Republik Österreich
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum25.02.2004
In Kraft seit25.02.2004
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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