Regierungsverordnung Nr. 76 / 1960 Coll.

Verordnung über einen einmaligen staatlichen Beitrag zur Verringerung der Schulden aus dem Wiederaufbau und dem Bau von Familienhäusern und landwirtschaftlichen Betrieben in einem Zeitraum von zwei Jahren

Zeitliche Textfassungen

Keine Fassungen verfügbar.

Novellierungen

Keine Novellierungen verfügbar.

Favoriten
Browserverlauf