Verfassungsgesetz Nr. 74 / 1948 Coll.

Das Verfassungsrecht, das für eine Übergangszeit die Wahl und Autorität der Nationalversammlung und die Tätigkeiten der Nationalversammlung regelt

Zeitliche Textfassungen

Keine Fassungen verfügbar.

Novellierungen

Keine Novellierungen verfügbar.

Favoriten
Browserverlauf