Regierungsverordnung Nr. 73 / 2022 Coll.

Regierungsverordnung zur Solidaritätszulage

Gültig Verordnung In Kraft seit 11.04.2022
Inhalt
73.
REGIERUNGSORDNUNG
vom 23. März 2022
über den Beitrag des Solidaritätshaushalts
Die Regierung bestellt hiermit gemäß § 8 Abs. 6 und 7 des Gesetzes Nr. 66/2022 Slg. über Maßnahmen im Bereich der Beschäftigung und der sozialen Sicherheit im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten in der Ukraine durch die Invasion russischer Truppen:
§ 1
(1) Für die Kalendermonate von März bis Juni 2022 wird die Solidaritätshaushaltszulage (nachfolgend "die Zulage" genannt) in Höhe von 3 000 CZK je Einwohner pro Kalendermonat bis zu maximal 4 Personen gewährt, die pro Kalendermonat in einem Solidaritätshaushalt verbleiben.
(2) Die Bedingung für die Gewährung der in Absatz 1 genannten Beihilfe ist, dass die Unterkunft der Person, die während eines Zeitraums von mindestens 16 aufeinanderfolgenden Tagen während des Kalendermonats bleibt, zur Verfügung gestellt wurde.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt am 11. April 2022 in Kraft.
(2) Diese Verordnung läuft am 31. März 2023 aus.
Ministerpräsident:
Prof. Dr. Fiala, Ph.D., LL.M., v. r.
Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Arbeit und Soziales:
Ing. Jurečka v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 73 / 2022 Coll., über Solidarity Home Beitrag
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum31.03.2022
In Kraft seit11.04.2022
In Kraft bis-
Status Gültig

Öffentliche Verträge 3

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Quelle: Hlídač státu (CC BY 3.0 CZ)
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