Mitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 72 / 2009 Coll.
Mitteilung der Behörde für Energieregulierung über die Frage einer Preisentscheidung
Gültig
Kommunikation
Textfassungen:
20.03.2009
ANHANG
Kommunikation
Energieregulierungsbehörden
vom 6. März 2009
über die Frage der Preisentscheidung
Gemäß Artikel 10 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 526/1990 Slg. über die Preise in der geänderten Fassung teilt die Energieregulierungsbehörde mit, dass sie gemäß Artikel 17 Absatz 6 Buchstabe e des Gesetzes Nr. 458/2000 Slg., über die Geschäftsbedingungen und über die Leistung der Regierungsverwaltung im Energiesektor und über die Änderung bestimmter Gesetze (Energiegesetz) in der geänderten Fassung Preisbescheid Nr. 1 / Preisbeschluss vom 26. Februar 2009 ausgestellt hat.
Gemäß Artikel 17 Absatz 10 Buchstabe b des Energiegesetzes veröffentlichte die Energieregulierungsbehörde eine Preisentscheidung im Energy Regulatory Journal vom 3. März 2009 in Höhe von 3. Die Preisentscheidung wurde zu diesem Zeitpunkt gültig. Die Preisentscheidung wird am 1. April 2009 wirksam.
Vorsitzender:
Ing. Fiøt v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Mitteilung der Energieregulierungsbehörde Nr. 72 / 2009 Coll. über die Frage der Preisentscheidung |
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| Art der Vorschrift | Kommunikation |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 20.03.2009 |
|---|---|
| In Kraft seit | - |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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