Verordnung Nr. 72/2003 Slg.
Verordnung über die Erstellung von Konkurs- und die Regeln ihrer Tätigkeiten im Konkursverfahren für ausgewählte Aufgaben im Bildungsbereich
Diese Vorschrift verweist auf
Keine ausgehenden Zusammenhänge.
Auf diese Vorschrift verweisen
Keine eingehenden Zusammenhänge.