Regierungsverordnung Nr. 71 / 2013 Coll.
Regierungsverordnung über Bedingungen für die Bewertung von Forschungs-, Versuchs- und Innovationsergebnissen
Gültig
Verordnung
In Kraft seit 15.04.2013
ANHANG
Regierungsverordnung
vom 27. Februar 2013
über die Bedingungen für die Bewertung der Ergebnisse von Forschung, experimenteller Entwicklung und Innovation
Die Regierung beauftragt gemäß Artikel 49 Absatz 6 des Gesetzes Nr. 218/2000 Slg. über die Haushaltsregeln und die Änderung bestimmter damit zusammenhängender Gesetze (Haushaltsregeln), geändert durch Gesetz Nr. 26/2008 Slg., die Anwendung von § 3 Abs. 3 Buchstabe e des Gesetzes Nr. 130/2002 Slg., die Förderung von Forschung, experimenteller Entwicklung und Innovation aus öffentlichen Mitteln und die Änderung bestimmter verwandter Gesetze (Gesetz über die Förderung der Forschung).
Wesentliche oder finanzielle Bewertung außergewöhnlicher Forschungs-, Versuchs- und Innovationsergebnisse
(1) Die Bewertung außergewöhnlicher Forschungs-, Versuchs- und Innovationsergebnisse nach dem Gesetz über die Förderung von Forschung, experimenteller Entwicklung und Innovation kann der natürlichen Person gewährt werden, die diese Ergebnisse erreicht hat. Die Bewertung außergewöhnlicher Forschungsergebnisse, experimenteller Entwicklung und Innovation kann durch:
(a) die Regierung als:
1. Staatspreis in Form eines Finanzpreises von 1 000 000 CZK,
2. Regierungspreis, der an einen Studenten in Form einer finanziellen Auszeichnung an 3 Studenten in Höhe von je 50.000 CZK vergeben wird,
b) Anbieter nach dem Gesetz über die Förderung von Forschung, experimenteller Entwicklung und Innovation, das ein organisatorischer Bestandteil des Staates (nachfolgend als "Provider" bezeichnet) in Form einer finanziellen oder materiellen Bewertung bis zum Betrag oder Wert von bis zu 500.000 CZK ist.
(2) Der Preis der Regierung an einen begabten Schüler wird an einen Schüler in der Kategorie vergeben
(a) Schüler der Sekundarschule und der Hochschule;
(b) Student im Bachelor- oder Masterstudiengang;
c) ein Student in einem Promotionsprogramm.
(3) Die Regierung entscheidet über die Verleihung der nationalen Regierung oder die Verleihung eines begabten Studenten auf Vorschlag des Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsrats (nachfolgend als Rat bezeichnet). Diese Auszeichnung wird aus dem Haushaltskapitel des Amtes der Regierung der Tschechischen Republik vergeben und kann nur einmal im Kalenderjahr vergeben werden.
(4) Die Vergabe der in Absatz 1 Buchstabe b genannten Bewertung wird vom betreffenden Anbieter auf der Grundlage deren Unterstützung das Ergebnis erzielt wurde und aus dessen Haushaltskapitel die Bewertung vorgelegt wird, beschlossen. Der Anbieter kann in einem Kalenderjahr eine oder mehrere Auszeichnungen vergeben, wobei der Gesamtwert der Bewertung dieses Anbieters in einem Kalenderjahr 500.000 CZK nicht überschreiten darf.
Finanzielle Förderung oder Popularisierung von Forschung, experimenteller Entwicklung und Innovation
(1) Eine finanzielle Bewertung der Förderung oder Popularisierung von Forschung, experimenteller Entwicklung und Innovation im Rahmen des Research, Experimental Development and Innovation Support Act kann einer natürlichen Person für eine wichtige Arbeit auf dem Gebiet der Forschung Entwicklung, experimentelle Entwicklung und Innovation, einschließlich Förderung oder Popularisierung davon, oder einer natürlichen Person verliehen werden, die weitestgehend die Förderung oder Popularisierung von Forschung, experimenteller Entwicklung und Innovation durch Veröffentlichung, Weitergabe oder anderweitig populär Verbreitung von Wissen und Wissen in der Forschung, experimenteller Entwicklung verdient hat.
(2) Die in Absatz 1 genannte Bewertung kann vergeben werden:
a) der Präsident des Rates als Preis des Präsidenten des Rates für Forschung, Entwicklung und Innovation;
b) alle Anbieter, deren Haushaltskapitel Forschung, experimentelle Entwicklung und Innovation unterstützt.
(3) Die in Absatz 2 Buchstabe a genannte Bewertung erfolgt aus Ausgaben für Forschung, experimentelle Entwicklung und Innovation des Haushaltskapitels des Amtes der Regierung der Tschechischen Republik und kann nur einmal in einem Kalenderjahr von bis zu 400.000 CZK vergeben werden.
(4) Die in Absatz 2 Buchstabe b genannte Bewertung ist aus dem Haushaltskapitel des Anbieters zu übermitteln, der die Bewertung beschlossen hat. In einem Kalenderjahr kann der Anbieter weitere Auszeichnungen vergeben, mit der Tatsache, dass der Gesamtwert der Bewertung dieses Anbieters in einem Kalenderjahr 500.000 CZK nicht überschreiten darf.
Auswahl des Preiskandidaten
(1) Der Rat folgt den folgenden Kriterien bei der Auswahl eines Kandidaten für den nationalen Regierungspreis:
a) den Beitrag des Kandidaten für Forschung, experimentelle Entwicklung und Innovation für die Tschechische Republik;
b) die internationale Bedeutung der vom Bewerber erzielten Ergebnisse und
c) die Tätigkeit des Kandidats im Bereich Forschung, experimentelle Entwicklung und Innovation, insbesondere die Teilnahme an Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekten, Verlags- und Lehrtätigkeiten und die Mitgliedschaft von wissenschaftlichen Einrichtungen oder Organisationen.
(2) Bei der Auswahl eines Kandidaten für die Vergabe eines staatlichen Preises an einen Studenten bewertet der Rat insbesondere die Qualität und den Nutzen der Ergebnisse seiner Forschung, experimenteller Entwicklung und Innovation.
(3) Bei der Auswahl eines Bewertungskandidaten gemäß § 1 Absatz 1 Buchstabe b bewertet der Anbieter insbesondere die Vorteile der Ergebnisse, die der Kandidat im Bereich Forschung, experimentelle Entwicklung und Innovation erzielt hat, oder die Anwendung dieser Ergebnisse für die Tschechische Republik und die internationale Bedeutung der vom Kandidat erzielten Ergebnisse.
(4) Die Auswahl des in Artikel 2 Absatz 1 genannten Vergabekandidaten bewertet insbesondere die Anzahl, den Umfang und die Qualität der Beliebtheit der öffentlichen Reden und die Anzahl, den Umfang und die Qualität der schriftlichen Beliebtheitsbeiträge unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Öffentlichkeit, insbesondere hinsichtlich der Unterstützung der langfristigen Perspektiven der Forschung, der experimentellen Entwicklung und der Innovation.
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 15. April 2013 in Kraft.
Ministerpräsident:
Netime v. r.
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Informationen zur Vorschrift
| Zitierung | Regierungsverordnung Nr. 71 / 2013 Coll., über die Bedingungen für die Bewertung der Ergebnisse von Forschung, experimenteller Entwicklung und Innovation |
|---|---|
| Art der Vorschrift | Verordnung |
| Autor | - |
| Sammlung | Gesetzessammlung |
| Verkündungsdatum | 25.03.2013 |
|---|---|
| In Kraft seit | 15.04.2013 |
| In Kraft bis | - |
| Status | Gültig |
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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