Dekret Nr. 70 / 2019 Coll.

Dekret zur Änderung des Dekrets Nr. 71/2005 Slg., über die Grundbildung, geändert durch Dekret Nr. 197 / 2016 Slg.

Gültig Ordnung In Kraft seit 01.09.2019
Inhalt
70
ERKLÄRUNG
vom 27. Februar 2019
zur Änderung des Erlasses Nr. 71 / 2005 Slg., über die Grundbildung, geändert durch das Erlass Nr. 197 / 2016 Slg.
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bietet gemäß §§ 112 und 123 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 561 / 2004 Slg., auf Pre-School, Basic, Medium, Höhere berufliche und andere Bildung (Bildungsgesetz):
Čl. I
Dekret Nr. 71 / 2005 Slg., über die Grundbildung, geändert durch Dekret Nr. 197 / 2016 Slg., wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 1 wird das Wort "künstlerisch ", das Wort" und " durch das Wort "oder " ersetzt und am Ende des Absatzes kann der Satz" mehr als ein künstlerisches Feld in einer Schule geschaffen werden."
2. In Artikel 1 Absatz 3 werden die Worte "4 bis ", die Worte" 3 oder" und der letzte Satz gestrichen.
3. Absatz 1 (4) lautet wie folgt:
"(4) Für Schüler, die die Grundstufe I nicht besucht haben oder erfolgreich abgeschlossen haben, ist es möglich, in einem gegebenen Studiengang gemäß § 7 Abs. 1 den ersten Abschluss für Primarstufe II-Studien zu organisieren, was ein Jahr ist."
4. In Artikel 1 Absatz 5 werden die Worte "Schüler der Klasse I und der Stufe II der Primarbildung, die außergewöhnliches Talent und ausgezeichnete Bildungsergebnisse zeigen" durch die Worte ersetzt, die begabten und äußerst begabten Schüler der Primarbildung, die die Bedingungen für die Erfüllung der im Schullehrplan definierten Bildungsinhalte für das Studium mit einer erweiterten Anzahl von Lehrstunden nachweisen."
5. In Absatz 1 werden die Worte "für die grundlegende künstlerische Ausbildung" am Ende von Absatz 7 hinzugefügt.
6. In Absatz 1 (8) werden die Wörter "und das Datum der Fertigstellung der Prüfungen" nach den Wortprüfungen eingefügt.
7. In Artikel 1 (9) werden die Worte "in Übereinstimmung mit dem Schullehrplan " gestrichen und die Worte" Konzerte, Ausstellungen und Aufführungen, Reisen im Ausland und andere Veranstaltungen im Zusammenhang mit Bildungsaktivitäten" durch die Worte "Ereignisse im Zusammenhang mit Bildungsaktivitäten, insbesondere Konzerte, Ausstellungen, Wettbewerbe, Shows, Aufführungen und Reisen im Ausland" ersetzt.
8. In Artikel 1 (10) werden die Worte ", der Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder die Schweizerische Eidgenossenschaft "nach den Worten" der Europäischen Union" und am Ende des Absatzes der Satz "Der Schüler des Untertages legt auch die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vor."
9. In Artikel 1 Absatz 11 Satz 2 werden die Worte "für die Rechtshandlung "berechtigt durch die Worte" vollständig qualifiziert" ersetzt.
10.Paragraph 2 (3) lautet wie folgt:
"(3) In einer Studie mit einer erweiterten Anzahl von Lehrstunden nimmt der Schulleiter einen begabten oder außerordentlich begabten Schüler der Primarbildung an, der die in § 6 Abs. 1 Buchstabe d genannte Comic-Prüfung erfolgreich bestanden hat."
11. In Artikel 2 Absatz 4 Satz 1 werden die Worte "ausgenommen talentierte Bieter, die das festgelegte Alter nicht erreicht haben" durch die Worte "gegabte und außergewöhnlich talentierte Bieter, die ihre Qualifikationen demonstriert haben und das festgelegte Alter nicht erreicht haben" ersetzt.
12. Artikel 3 Absatz 2
"(2) Die Ergebnisse der Ausbildung des Schülers in den einzelnen obligatorischen und fakultativen Fächern, die in der Schullehre vorgesehen sind, werden so bewertet, dass das Bildungsniveau des Schülers, insbesondere in Bezug auf die erwarteten Leistungen, die im Lehrplan, seine Bildungs- und Persönlichkeitsvoraussetzungen und Alter formuliert sind, deutlich gemacht wird."
13. In Ziffer 3 (5) werden die Worte "wenn der Hauptgegenstand durch den Grad der Leistung 1 bewertet wird - ausgezeichnet, in jedem Pflichtfach wird er nicht durch den Grad der Leistung schlechter als 2 bewertet - lobenswert und der Durchschnitt der Grad des Nutzens der Pflichtfächer nicht größer als 1,5. Wenn das Hauptthema nicht angegeben ist, hat der Schüler unterschieden," gelöscht.
14. In Artikel 4 Absatz 1 wird "Rahmen" durch "Schule" ersetzt.
15. in Absatz 4 (2) werden die Worte "Exceptional begabter Schüler" durch "Ein begabter oder äußerst begabter Schüler" ersetzt.
16. Im ersten Satz von Ziffer 5 (1) werden die Worte "aus einem nicht-Hauptthema " durch die Worte" in einem der Pflichtfächer ersetzt", die Worte "in der letzten Woche "werden durch die Worte" zum Ende ersetzt" und der letzte Satz wird gestrichen.
17. In Artikel 5 werden die Worte "bis Ende September des folgenden Schuljahres" am Ende des Textes von Absatz 2 und Satz hinzugefügt" Bis zum Abschluss der Prüfung nach dem Satz des zweiten Schülers wird ein höheres Jahr" hinzugefügt.
18. In Absatz 6 (1) wird folgender Buchstabe a eingefügt:
"(a) beim Erhalt der Ausbildungsbewerber"
Die Buchstaben a bis e werden umnummeriert (b) bis (f).
19. In Ziffer 6 Absatz 1 Buchstabe d werden die Worte "Tests aus dem Hauptfach" durch die Worte "Zulassung" ersetzt.
20. In Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e werden die Worte "Geschenk" oder "Geschenk" nach dem Wort "Betretung" eingefügt.
21. In Absatz 6 Absatz 2 Satz 1 werden die Worte "und aus Sachverständigen des betreffenden Gegenstands oder Feldes" durch die Worte "die Mehrheit der Mitglieder des Prüfungsausschusses muss Sachverständige des Gegenstands oder der Künste sein" ersetzt.
22. In Artikel 7 Absatz 1 Satz 2 werden die Worte "oder die Ausstellung" durch die Worte "Ausstellung" ersetzt, und die Worte "Ausstellung" werden durch die Worte "oder andere Form der Präsentation ersetzt, die die Auswertung der Ergebnisse der Ausbildung des Schülers ermöglicht."
23. In Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe d werden die Worte "innerhalb der vorgeschriebenen Frist" durch die Worte "selbst innerhalb der vom Schuldirektor gemäß Artikel 8 Absatz 5 gesetzten Frist" ersetzt.
24. In Artikel 8 wird folgender Absatz 5 angefügt:
"(5) Bezahlt der gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen die Vergütung nicht innerhalb der in Absatz 4 genannten Frist, so fordert der Schuldirektor ihn auf, schriftlich zu zahlen und legt eine angemessene Frist für die Zahlung fest."
25. In Artikel 9 werden die Worte "Schüler, Erfahrungsaustausch und Vergleich der Bildungsergebnisse" durch die Worte "und äußerst begabte Schüler" ersetzt und die Worte "Subjekte" durch die Worte "Ausbildungskurse" ersetzt.
Čl. II
Effizienz
Diese Verordnung tritt am 1. September 2019 in Kraft.
Minister für Bildung, Jugend und Sport:
Ing. Plaga, Ph.D., v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungDekret Nr. 70 / 2019 Slg., zur Änderung des Dekrets Nr. 71 / 2005 Slg., zur Grundbildung, geändert durch Dekret Nr. 197 / 2016 Slg.
Art der VorschriftOrdnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum14.03.2019
In Kraft seit01.09.2019
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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