Gesetz Nr. 70/1994

Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 202 / 1990 Coll., über Lotterien und andere ähnliche Spiele

Gültig Recht In Kraft seit 29.04.1994
Textfassungen: 29.04.1994
Inhalt
70
Recht
vom 22. März 1994
zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 202 / 1990 Coll., über Lotterien und andere ähnliche Spiele
Das Parlament hat über dieses Gesetz der Tschechischen Republik entschieden:
Čl. I
Das Gesetz des tschechischen Nationalrats Nr. 202 / 1990 Coll. über Lotterien und andere ähnliche Spiele wird wie folgt geändert:
1. In Ziffer 4 (1) heißt es: "und im Falle von Pferderennen von einer vom Ministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Ernährung der Tschechischen Republik benannten Organisation."
2. In Absatz 4 wird nach Absatz 4 folgender Absatz 5 eingefügt:
"(5) Eine Zulassung für Pferderennen darf nur erteilt werden, wenn 90 % der Rendite für Pferderennen verwendet werden."
Die Absätze 5, 6 und 7 werden in den Absätzen 6, 7 und 8 umnummeriert.
Čl. II
Dieses Gesetz wird am Tag seiner Veröffentlichung wirksam.
Uhde v. r.
Havel v. r.
Klaus v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungGesetz Nr. 70 / 1994 Slg., zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes des tschechischen Nationalrats Nr. 202 / 1990 Slg., über Lotterien und andere ähnliche Spiele
Art der VorschriftRecht
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum29.04.1994
In Kraft seit29.04.1994
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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