Dekret Nr. 7 / 2020 Coll.
Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 227 / 2008 Slg., zur Bestimmung des Betrags der Pauschalbeträge der zusätzlichen Kontrollkosten, der Kosten, die bei der Überprüfung der Einhaltung der Spezifikationen und der Kosten entstehen, die von den zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Einfuhr oder der Einfuhr von Lebensmitteln und Rohstoffen aus Drittländern entstehen (Verordnung über Pauschalkosten)
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