Dekret Nr. 68 / 2008 Coll.

Verordnung der Regierung zur Änderung der Verordnung Nr. 515/2004 Slg. über die materielle Unterstützung bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze und die materielle Unterstützung bei der Umschulung oder Ausbildung von Arbeitnehmern unter Investitionsanreizen in der geänderten Fassung

Gültig Verordnung In Kraft seit 29.02.2008
Textfassungen: 29.02.2008
ANHANG
REGIERUNGSORDNUNG
vom 4. Februar 2008
zur Änderung der Verordnung Nr. 515/2004 Slg. über die materielle Unterstützung bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze und die materielle Unterstützung bei der Umschulung oder Ausbildung von Arbeitnehmern im Rahmen von Investitionsanreizen in der geänderten Fassung
Die Regierung bestellt gemäß § 111 (12) des Gesetzes Nr. 435 / 2004 Slg., über die Beschäftigung:
Čl. I
Regierungsverordnung Nr. 515/2004 Slg. über die materielle Hilfe für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die materielle Unterstützung für die Umschulung oder Ausbildung von Arbeitnehmern im Rahmen von Investitionsanreizen, geändert durch die Regierungsverordnung Nr. 578 / 2004 Slg. und Regierungsverordnung Nr. 338 / 2006 Slg., wird wie folgt geändert:
1. Absatz 1 (1), einschließlich Fußnote 1, lautet wie folgt:
"(1) Der Betrag der materiellen Unterstützung des Arbeitgebers für die Schaffung neuer Arbeitsplätze für Investitionsanreize beträgt 50.000 CZK je neuer im Gebiet (1) geschaffener Arbeitsplatz mit einer Arbeitslosenquote von mindestens 50 % höher als die durchschnittliche Arbeitslosenquote in der Tschechischen Republik.
1) § 111 (10) des Gesetzes Nr. 435/2004 Slg., über die Beschäftigung.
2. In Absatz 2 (1) wird "die durchschnittliche Arbeitslosenquote in der Tschechischen Republik" durch "50% höher als die durchschnittliche Arbeitslosenquote in der Tschechischen Republik" ersetzt.
Čl. II
Die Höhe der materiellen Beihilfen gemäß Artikel 1 Absatz 1 des Erlasses Nr. 515/2004 Slg. gilt als wirksam bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung für die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung eingereichten Vorhaben zur Gewinnung von Investitionsanreizen.
Čl. III
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ministerpräsident:
v RNDr. Bursík v. r.
Stellvertretender Ministerpräsident und Umweltminister
Stellvertretender Ministerpräsident und Minister für Arbeit und Soziales:
Netime v. r.

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Informationen zur Vorschrift

ZitierungRegierungsverordnung Nr. 68/2008 Slg., zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 515/2004 Slg., über materielle Unterstützung bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und materielle Unterstützung bei der Umschulung oder Ausbildung von Arbeitnehmern im Rahmen von Investitionsanreizen, geändert
Art der VorschriftVerordnung
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum29.02.2008
In Kraft seit29.02.2008
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
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