Verordnung Nr. 68/2003

Verordnung zur Änderung des Erlasses Nr. 177/1996 Slg. über die Vergütung von Rechtsanwälten und die Entschädigung von Rechtsanwälten für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen in der geänderten Fassung

Gültig In Kraft seit 11.03.2003
Inhalt
ANHANG
Ordnung
vom 26. Februar 2003
zur Änderung des Erlasses Nr. 177/1996 Slg. über die Vergütung von Rechtsanwälten und die Entschädigung von Rechtsanwälten für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen (Law Tariff), geändert
Das Justizministerium sieht gemäß § 22 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 85 / 1996 Slg., über den Generalanwalt, geändert durch Gesetz Nr. 228 / 2002 Slg.:
Čl. I
In § 9 Abs. 3 des Erlasses Nr. 177/1996 Slg. über die Vergütung von Rechtsanwälten und die Entschädigung von Rechtsanwälten für die Erbringung von Rechtsdiensten (Gesetztarif), Slg.
"f) Klagen, Klagen und andere Rechtsstreitigkeiten, die nach der Geschäftsordnung anhängig sind, mit Ausnahme der in Absatz 2 genannten Fälle und ";
Čl. II
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Minister:
JUDr. Rychetský v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungVerordnung Nr. 68 / 2003 Slg., zur Änderung des Erlasses Nr. 177 / 1996 Slg., über die Vergütung der Rechtsanwälte und die Entschädigung der Rechtsanwälte für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen (Rechtstarif), geändert
Art der Vorschrift-
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum11.03.2003
In Kraft seit11.03.2003
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf