Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 67 / 2024 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über den anwendbaren Betrag zur Bestimmung des Gesamtbetrags der Lohnansprüche an einen Arbeitnehmer gemäß Gesetz Nr. 118 / 2000 Slg., zum Schutz der Arbeitnehmer in der Insolvenz der Arbeitgeber und zur Änderung bestimmter Gesetze

Zeitliche Textfassungen

21.03.2024 Verkündet
In Kraft seit 21.03.2024

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