Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 67 / 2024 Coll.

Mitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über den anwendbaren Betrag zur Bestimmung des Gesamtbetrags der Lohnansprüche an einen Arbeitnehmer gemäß Gesetz Nr. 118 / 2000 Slg., zum Schutz der Arbeitnehmer in der Insolvenz der Arbeitgeber und zur Änderung bestimmter Gesetze

Gültig Kommunikation
Textfassungen: 21.03.2024
67
GEMEINSCHAFT
Ministerium für Arbeit und Soziales
vom 11. März 2024
über den anwendbaren Betrag für die Bestimmung des Gesamtbetrags der Lohnansprüche, die einem Arbeitnehmer gemäß Gesetz Nr. 118 / 2000 Slg., über den Schutz der Arbeitnehmer in der Insolvenz des Arbeitgebers und über die Änderung bestimmter Gesetze gezahlt werden
Das Ministerium für Arbeit und Soziales gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 118 / 2000 Slg., über den Schutz der Arbeitnehmer in der Insolvenz der Arbeitgeber und über die Änderung bestimmter Gesetze in der geänderten Fassung, weist darauf hin, dass die Höhe des Gesamtbetrags der Lohnansprüche an einen Arbeitnehmer für den Zeitraum vom 1. Mai 2024 bis 30. April 2025 CZK 43 341 ist.
Minister:
Ing. Jurečka v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungMitteilung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Nr. 67 / 2024 Slg. über den anwendbaren Betrag zur Bestimmung des Gesamtbetrags der Lohnansprüche, die einem Arbeitnehmer gemäß Gesetz Nr. 118 / 2000 Slg. gezahlt werden, zum Schutz der Arbeitnehmer bei der Insolvenz der Arbeitgeber und zur Änderung bestimmter Gesetze
Art der VorschriftKommunikation
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum21.03.2024
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf