Entschließung Nr. 67/2021 der REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK

Entschließung Nr. 133 der Regierung der Tschechischen Republik über die Annahme von Krisenmaßnahmen

Gültig Entschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Textfassungen: 14.02.2021
67
ODER
REGIERUNGEN DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK
vom 14. Februar 2021
über die Annahme von Krisenmaßnahmen
Nach der Regierungsresolution Nr. 125 vom 14. Februar 2021, durch die die Regierung gemäß den Artikeln 5 und 6 des Verfassungsgesetzes Nr. 110/1998 Slg. über die Sicherheit der Tschechischen Republik den Notstand gemäß Artikel 5 und Artikel 5 a) bis e) und § 6 des Gesetzes Nr. 240/2000 Slg., über die Notverwaltung und die Änderung bestimmter Gesetze (Krisengesetz) in der geänderten Fassung, für die Entschließung
Regierung mit Wirkung vom 15. Februar 2021 von 00 bis 28 Februar 2021 bis 23: 59
I. verbietet Besuche in Haftanstalten, Gefängnissen und Einrichtungen für die Durchführung von Sicherheitshaftungen:
- die Beklagten gemäß Artikel 14 des Gesetzes Nr. 293 / 1993 Slg. über die Ausübung des Gewahrsams in der geänderten Fassung; das Verbot gilt nicht für Besuche gemäß § 14 (9) und (10) und § 28 Absatz 2 dieses Gesetzes,
- gemäß Artikel 19 des Gesetzes Nr. 169 / 1999 Slg. verurteilt, über die Vollstreckung eines Verurteilungsurteils und zur Änderung bestimmter verwandter Rechtsakte in der geänderten Fassung,
- Häftlinge, die gemäß § 10 des Gesetzes Nr. 129 / 2008 Slg. über die Durchführung der Sicherheitshaftung und über die Änderung bestimmter verwandter Gesetze in der geänderten Fassung durchgeführt werden; das Verbot gilt nicht für Personen gemäß Absatz 10 Absatz 2 dieses Gesetzes;
II. Sofern dem Justizminister eine Befreiung von dieser außergewöhnlichen Maßnahme gewährt werden kann.
Ministerpräsident:
Ing. Babiš v. r.

Melden Sie sich an für Notizen, Favoriten und Benachrichtigungen

Bewertung:

Kommentare 0

Um Kommentare zu schreiben, bitte melden Sie sich an.

Informationen zur Vorschrift

ZitierungEntschließung Nr. 67/2021 der REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK, Nr. 133 über die Annahme von Krisenmaßnahmen
Art der VorschriftEntschließung der Regierung nach dem Verfassungsgesetz über die Sicherheit der Tschechischen Republik und dem Krisengesetz
Autor-
SammlungGesetzessammlung
Verkündungsdatum14.02.2021
In Kraft seit-
In Kraft bis-
Status Gültig
Der Wortlaut der Vorschrift hat informativen Charakter.
Favoriten
Browserverlauf