Gesetz Nr. 65 / 1948 Coll.
Indemnifikation und andere Maßnahmen für bestimmte öffentliche Bedienstete, die in den Ruhestand überführt worden sind oder deren Beschäftigung während des Zeitraums der Unfreiheit nicht geheiratet wurde
Zeitliche Textfassungen
Keine Fassungen verfügbar.
Novellierungen
Keine Novellierungen verfügbar.